Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute

Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute

In ihrem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 25.09.2020 macht die Bundesregierung den Anschein, manche Kinder vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen schützen zu wollen.

Menschenrechte würden damit nicht umgesetzt, denn dann müsste der Gesetzentwurf ja Ungleichbehandlungen ausnahmslos abschaffen.

Das Gegenteil ist beabsichtigt, denn es heißt in der Begründung:

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Beschneidung bei Jungen
Die Beschneidung der Vorhaut von Jungen ist in §1631d BGB speziell geregelt. Auf die Beschneidung der Vorhaut eines Kindes, das nicht männlich im Sinne des §1631d BGB ist (also auch eines Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung), ist §1631d BGB dagegen nicht anzuwenden.


Nach all den Jahren hat die Bundesregierung also tatsächlich verstanden, dass alle Kinder – und nicht nur die mit einem Penis - eine Vorhaut haben.
Daraus wird nun eine Definition für schützenswerte Vorhäute (für die der übliche Kinderschutz gilt) und Vorhäute als Abfall (von in §1631d BGB schutzlos gestellten Kindern) formuliert. „Männlich im Sinne des §1631d BGB“ gibt es natürlich gar nicht, denn darin wird „männlich“ gar nicht definiert. Wohl so etwas wie „schnörkellos männlich“, also mit „normalem“ Penis?

In ihrem offenbar noch immer ungebremsten Fanatismus, Jungen unbedingt weiter schutzlos stellen zu wollen, schreckt die Bundesregierung nicht einmal vor biologistisch totalitären Floskeln zurück.

 

Fazit:

Um an der Vorhaut geschützt zu werden, muss ein Kind in Deutschland in Zukunft also mindestens „Varianten der Geschlechtsentwicklung“, besser noch gleich eine Vulva vorweisen können.

Ansonsten gilt die passend betitelte „spezielle Regelung“, ein Eltern-Zugriffsrecht.

 

Dabei erdreistet sich die Bundesregierung sogar, auf die Helsinki-Deklaration von 2012 hinzuweisen, was wir hier abschließend gerne zitieren.
Hat sie sie überhaupt verstanden?

„Die Helsinki-Deklaration zum Recht auf genitale Selbstbestimmung des Zwölften Internationalen Symposiums für Recht, genitale Autonomie und Menschenrechte vom 30. September bis zum 3. Oktober 2012 forderte für jeden Menschen ohne Unterscheidung zwischen normgerechten und varianten Genitalien und Geschlechtskonfigurationen das vollständige Recht auf Kontrolle über die eigenen Genitalien und Fortpflanzungsorgane.“