"In Großbritannien ist das Beschneiden männlicher Genitalien grundsätzlich legal und kann sogar von einem Gericht angeordnet werden, während das Beschneiden weiblicher Genitalien eine Straftat darstellt. Die Kohärenz dieses Ansatzes wurde kürzlich von Munby P in Re B and G (children) (No 2) in Frage gestellt; Der vorliegende Artikel setzt diese Untersuchung fort und zeigt, dass die Rechtfertigungen, die die Gerichte für die unterschiedliche Behandlung von männlicher und weiblicher Beschneidungen vorgesehen haben - in Bezug auf den Schaden, der mit den jeweiligen Praktiken verbunden sei, mögliche medizinische Vorteile von männlicher Beschneidung, das Fehlen einer religiösen Motivation in Bezug auf Beschneidung von Frauen und patriarchalische Machtstrukturen, die die Beschneidung von Frauen, aber nicht von Männern ermöglichen, unzureichend sind. Er schlägt eine andere Grundlage für die kategorische Ablehnung der weiblichen Genitalbeschneidung vor und argumentiert, dass solche Praktiken grundsätzlich falsch sind. Dies liefert eine überzeugende Grundlage für die Ablehnung aller Formen der weiblichen Genitalbeschneidung, einschließlich vergleichsweise milder Formen wie ritueller Kerben, und führt darüber hinaus zu dem Schluss, dass auch die männliche Genitalbeschneidung als kategorisch unzulässig anzusehen ist."
Male and Female Genital Cutting: Between the Best Interest of the Child and Genital Mutilation Kai Möller Oxford Journal of Legal Studies, gqaa001, Published: 26 June 2020