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Einem von einer Vorhautamputation im Neugeborenenalter betroffenen in Deutschland lebenden Mann wurden von seiner Krankenkasse die Kosten für den Kauf sogenannter "Restoring"-Geräte erstattet. Diese sind in verschiedener Ausführung in den USA erhältlich und werden in den letzten Jahren laut Informationen der Hersteller auch aus Deutschland verstärkt nachgefragt. Der Erstattung vorausgegangen war das fachärztliche Gutachten eines Urologen, das den durch die Vorhautamputation verursachten Schaden für den Betroffenen bestätigte.