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Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland"


Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.