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Bundesregierung beschließt unterschiedliche Schutzgrade für kindliche Vorhäute
In ihrem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 25.09.2020 macht die Bundesregierung den Anschein, manche Kinder vor nicht-therapeutischen Genitaloperationen schützen zu wollen.
Menschenrechte würden damit nicht umgesetzt, denn dann müsste der Gesetzentwurf ja Ungleichbehandlungen ausnahmslos abschaffen.