Dänische Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DASAIM) spricht sich für gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren bei nicht-therapeutischen Genitaloperationen aus

Dänische Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DASAIM) spricht sich für gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren bei nicht-therapeutischen Genitaloperationen aus

In Dänemark steht das Parlament noch in diesem Jahr vor der Entscheidung eines gesetzlichen Mindestalters von 18 Jahren bei medizinisch nicht notwendigen Genitaloperationen. Einzig der Fraktionszwang einiger Parteien steht einer deutlichen Mehrheit für universell und diskriminierungsfrei geltenden Kinderschutz bisher noch entgegen. Letzte Woche meldete sich nun ein weiteres Fachgremium zu Wort: Die dänische Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DASAIM) hat erklärt, sich nicht an der Erstellung einer erneuten Richtlinie zur nichtmedizinischen Beschneidung von Kindern zu beteiligen, obwohl sie von der dänischen Gesundheitsbehörde (SST = Sundhedsstyrelsenn, kontrolliert vom dänischen Gesundheitsministerium) dazu aufgefordert kontrolliert wurden.

Hier aus ihrer Erklärung: "Wie die dänische Ärztekammer empfehlen wir, nicht medizinisch indizierte Eingriffe auf ab dem 18. Lebensjahr zu verschieben, wenn der Patient in der Lage ist, selbst seine Zustimmung zu geben. Die Beschneidung ist ein chirurgischer Eingriff mit dem Risiko von Komplikationen, sowohl im Zusammenhang mit der Operation als auch der Anästhesie. In Dänemark wurden lebensbedrohliche Komplikationen beobachtet. Dazu gehören Kreislaufkollaps, Krampfanfälle, schwere Hypoxie und Herzstillstand. In den anderen skandinavischen Ländern sind in dem Zusammenhang zwei Kinder gestorben. Wir verstehen nicht, wie man akzeptieren kann, dass der chirurgische Eingriff von Personen ohne medizinische Ausbildung und pädiatrisch neurologische / chirurgische Fachkenntnisse und Erfahrungen durchgeführt wird. Die dänische Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin übernimmt keine rechtliche, moralische oder ethische Mitverantwortung für einen Leitfaden, der nicht ausreichend unserem professionellen Rat entspricht."