Fachtagung "Jungenbeschneidung in Deutschland"


Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.

 

Während dieses Thema vorher eher in juristischen und medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand nun in Folge des Kölner Urteils eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen, Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung eines Runden Tisches gefordert. Leidvoll betroffene Männer wagten zunehmend, von ihrem Erleben zu berichten und sich in die politische Debatte einzubringen.

 

Der Deutsche Gesetzgeber gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen. Eine spätere Evaluation des Gesetzes wurde abgelehnt. 70% der Menschen in Deutschland lehnten die beschlossene neue gesetzliche Regelung ab.

  

Die mit Emotionen aufgeladene Debatte hinterließ tiefe gesellschaftliche Gräben. Eine sachliche Diskussion geriet dabei in den Hintergrund. Es blieben und bleiben zu viele Fragen, die in der kurzen Zeit des Gesetzesverfahrens nicht umfassend erörtert werden konnten.

 

Trotzdem ist das Thema „Jungenbeschneidung“ seitdem aus der Politik und den deutschen Medien weitgehend verschwunden. Dies überrascht auch insofern, als dass die Debatte in der Fachwelt und Betroffenenarbeit auch öffentlich weiterhin anhält. In anderen Ländern wird sie ebenfalls lebhaft und kontrovers geführt, wobei in dortigen Medien weniger Berührungsängste zum Thema an sich festzustellen sind.

 

Millionen von Männer leben in Deutschland mit den Folgen einer Vorhautentfernung. Die Gründe für die Operation, das Ausmaß und die Umstände der Durchführung differieren stark. Dementsprechend vielfältig wird sie individuell verarbeitet. Oft spielen religiöse oder kulturelle Motivationen der Eltern eine Rolle. In der überwiegenden Zahl jedoch sind es häufig zweifelhafte angeblich medizinisch notwendige Beschneidungen bei kindlichen Vorhautengen. Der Verlust der Vorhaut wird auch hier noch geläufig als vermeintlicher „kleiner Schnitt“ ohne Folgen bagatellisiert. Die vielfach in der politischen Debatte 2012 benannte angeblich nicht-betroffene deutsche Mehrheitsgesellschaft, die über religiöse und kulturelle Werte von Minderheiten urteile, entpuppt sich bei näherer Betrachtung folglich als Mythos. Denn dieses Thema betrifft alle Bevölkerungsschichten. Es geht somit auch alle an.

 

Beratungsstellen, Psychologen und Mediziner sehen sich heute vermehrt mit Anfragen von Betroffenen konfrontiert. Oft ist dort über Anatomie und Funktion der männlichen Vorhaut sowie mögliche negative Folgen von Vorhautentfernungen im Kindes- und Jugendalter noch wenig bekannt. Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

 

Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ am 08.05.2017 am Universitätsklinikum Düsseldorf möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen sowie mit Tabus und Ängsten besetzten Thema eine Plattform des sachlich fundierten und respektvollen Dialoges zu schaffen.

 

Vortragende:

 

Mikael Aktor
Associate Professor, PhD, University of Southern Denmark
Department of History, Study of Religions

 

Renate Bernhard
Journalistin und Filmemacherin

 

Dr. med. Wolfgang Bühmann
niedergelassener Urologe auf Sylt

 

Dr. med. Kolja Eckert
Oberarzt, Klinik für Kinderchirurgie in Essen

 

Prof. Dr. med. Matthias Franz
Klinisches Institut für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Düsseldorf

 

Dr. Necla Kelek
freie Autorin, Berlin

 

Önder Özgeday
Betroffener, MOGiS e.V.

 

Prof. Dr. Jörg Scheinfeld
Professor an der EBS Law School, Wiesbaden

 

Victor Schiering
Betroffener, MOGiS e.V.

 

Prof. Dr. med. Maximilian Stehr
Chefarzt, Klinik für Kinderchirurgie und Kinderurologie in Nürnberg

 

Anmeldung unter www.jungenbeschneidung.de