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Im aktuellen 3. Männergesundheitsbericht, herausgegeben von der Stiftung Männergesundheit und dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg, ist ein Beitrag enthalten, der nicht-therapeutische Vorhautamputationen an neugeborenen Jungen als von den Krankenkassen zu übernehmende Leistung propagiert, die Aufklärungsarbeit leidvoll betroffener Männer negiert und unsubstanziierte Kritik an den pädiatrischen Fachverbänden- und gesellschaften in Deutschland übt.
Inzwischen mehren sich Reaktionen darauf aus der Wissenschaft.
Dr. Christoph Kupferschmid nennt in der Zeitschrift "Kinder- und Jugendarzt" die im Artikel enthaltenden Forderungen "falsche Handlungsempfehlungen", die für einen Arzt, "der sich darauf berufen würde ... erhebliche straf- und haftungsrechtliche Probleme" nach sich ziehen könnte. Hierfür entscheidend seien u.a. die Berufung auf eine selektive und unvollständige Nutzung der umfangreichen Literatur zum Thema.
Diese Äußerung durch Dr. Kupferschmid ist in sofern besonders zu beachten, da eine nur selektive und unvollständige Nutzung der Literatur als Grundlage des Patientenaufklärungsgesprächs bei Vorhautamputationen leider ein häufig anzutreffendes Phänomen ist. Unzählige Berichte liegen vor, in denen Männer angeben, sie bzw. ihre Eltern seien von ärztlicher Seite weder auf die sexualsensorische Funktion der Vorhaut, noch auf eine möglicherweise als erschwert empfundene Masturbation oder physische und psychische Spätfolgen hingewiesen worden - was die Patienteneinwilligung heute unwirksam macht.
Insofern begrüßen wir die Äußerung Dr. Kupferschmid als einen wichtigen Hinweis in die Ärzteschaft hinein, welche Konsequenzen hier für sie selbst entstehen können, wenn nicht auf aktuellem medizinischen Wissensstand aufgeklärt wird.
Prof. Dr. Matthias Franz hat in einem ausführlichen Beitrag den Artikel im Männergesundheitsbericht aus psychoanalytischer und psychotraumatologischer Sicht kommentiert:
"Dass ein Autor, der für sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Folgen sexueller Traumata in Anspruch nimmt, die eben dargestellten elementaren Zusammenhänge der ausagierten Opfer-Täter-Identifikation im Zusammenhang mit der Beschneidung noch nicht einmal andeutungsweise thematisiert und deren Folgen nach dem Motto „einmal ist keinmal“ klein redet, ist doch sehr erstaunlich. Wie immer wirft es Fragen auf, wenn Haltung und Forschungsgegenstand in einem Widerspruch zu stehen scheinen."
Widersprüche werden auch in einem lesenswerten Kommentar des Forschers und Autors Prof. Dr. Stephan Schleim (Universität Groningen) herausgearbeitet, zumal eine bemerkenswerte Interpretation der ethischen Grundhaltung des Artikels im Männergesundheitsbericht: "Das Kind erscheint so nicht als Wesen mit Wert an sich, sondern nur als Objekt ärztlichen Handelns."
Ein sieben Jahre alter Junge wurde in Berlin einer Vorhautamputation in einer Privatwohnung durch einen Nichtarzt ausgesetzt. Selbst die windelweichen Bedingungen im Vorhautamputationserlaubnisgesetz §1631d BGB wurden dabei gleich mehrfach missachtet.
Ein 10-Tage alter Junge aus Syrien stammender Eltern wurde in einer Privatwohnung in Nürnberg durch einen Arzt einer Vorhautamputation unterzogen. Dabei kam es zu Blutungen, die das Kind in Lebensgefahr brachten. Nach der Einlieferung in die Notaufnahme wurde schließlich die Staatsanwaltschaft aktiv.