Ein 10-Tage alter Junge aus Syrien stammender Eltern wurde in einer Privatwohnung in Nürnberg durch einen Arzt einer Vorhautamputation unterzogen. Dabei kam es zu Blutungen, die das Kind in Lebensgefahr brachten. Nach der Einlieferung in die Notaufnahme wurde schließlich die Staatsanwaltschaft aktiv.
Man darf gespannt sein, ob tatsächlich ein Verfahren eröffnet werden wird.
Schließlich scheint nach den bisherigen Berichten das komplette Vorgehen durch §1631d BGB gedeckt. Die wohl als Empörung gemeinte Überschrift "... auf Küchentisch beschnitten" ist natürlich gerechtfertigt - nur war es ja explizite Absicht der fast kompletten politischen und medialen Landschaft im Jahre 2012, eben solche Hausbeschneidungen ohne jede staatliche Kontrolle rechtlich abzusichern. Konsequenzen für die betroffenen Kinder galten als zweitrangig.