Die Bündnisgrünen fordern im Entwurf eines „Selbstbestimmungsgesetzes“ ein Verbot von genitalverändernden chirurgischen Eingriffen an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen des Kindes – und erklären im gleichen Gesetzentwurf, §1631d BGB bliebe davon "unberührt". Also: die völlige Schutz- und Rechtslosstellung von Jungen* gegen nicht-therapeutische Vorhautamputationen solle trotzdem weiter bestehen.
Das wäre so in etwa das Gegenteil von Selbstbestimmung für alle – denn ca. 49% aller Menschen bleiben außen vor.
Warum ist grün nicht einfach so ehrlich, das zuzugeben? Das würde doch den Fortschritt für diejenigen Menschen, die sie exklusiv meinen, also alle Kinder außer Jungen*, gar nicht mildern. Aber groß "alle" schreiben, und im Kleingedruckten ca. die Hälfte aller Kinder ausgrenzen, ist...