Pressemitteilung: Urteil zu Genitalverstümmelung in Berlin - Eben nur ein Junge

 

Berlin, 21.06.2018 – Laut Medienberichten wurde ein neunjähriger Junge in Berlin von Nichtmedizinern einer Vorhautamputation unterzogen. Der Facharbeitskreis Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. begrüßt, dass der verantwortliche Vater nun zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 7.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt wurde.

 

Zugleich mache das Urteil aber die Ungleichbehandlung nach Geschlecht des Opfers deutlich: Wäre es ein Mädchen gewesen, hätte § 226a StGB gegriffen (Verbot jeglicher Form weiblicher Genitalverstümmelung) und das Urteil mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe heißen müssen – und das völlig unabhängig von der Form und den Umständen des Eingriffes und davon, ob beide Eltern oder nur ein Elternteil dem Eingriff zugestimmt hätten.

 

Vorstandsmitglied Önder Özgeday kommentiert: "Jetzt in Berlin wurde doch überhaupt nur ein Verfahren eröffnet, weil der Junge eben älter als sechs Monate alt war und die Mutter der Vorhautamputation nicht zugestimmt hatte. Als im vergangenen Sommer ein männlicher Säugling in Nürnberg nach einer Hausbeschneidung sogar in akute Lebensgefahr kam, ist kein Verfahren eröffnet worden. Hier stellt der Gesetzgeber Jungen mit § 1631d BGB völlig schutzlos. So sehr wir grundsätzlich das jetzige Urteil begrüßen, so sehr sehen wir auch angesichts der Qualen und lebenslangen Folgen für den Jungen ein geradezu lächerlich geringes Strafmaß. Genitalverstümmelungen gehören in jeglicher Form und Ausführung und an allen Kindern unabhängig vom Geschlecht verboten. Nur so kann Kinderschutz gesetzlich verfassungskonform und ethisch vertretbar umgesetzt werden."