Im ersten Prozess überhaupt in den USA gegen Fälle weiblicher Genitalverstümmelung wurde festgestellt, das Gesetz gegen FGM sei verfassungswidrig.
Ehrlich gesagt wundert uns etwas, dass in Deutschland außer uns niemand davon Notiz zu nehmen scheint. Gerade in diesen Tagen, die sehr stark Gewalt an Mädchen und Frauen weltweit thematisieren.
In den USA wurde nun gerichtlich konstatiert, das bestehende Gesetz gegen FGM sei verfassungswidrig, weil eigentlich Sache der Bundesstaaten und nicht des Kongresses (also eine Föderalismusfrage).
Nur: warum wurde dann nicht auf der Basis gleich mehrerer anderer bestehender Gesetze verurteilt? Z.B. auf der Basis von Körperverletzung?
Wir werden genau verfolgen, was hier noch passieren wird, denn zwei der ursprünglich acht Anklagepunkte gegen die Hauptangeklagte - Verabredung zu Reisen zwecks Durchführung verbotener sexueller Handlungen und Behinderung der Justiz - bleiben bestehen. Auch bei weiteren, wegen Beihilfe Angeklagten wurden die entsprechenden Punkte fallengelassen.
Eine Entscheidung bezüglich der verbleibenden Anschuldigungen bleibt somit zunächst noch abzuwarten.
Die Verteidigung triumphiert und legt den Finger in die Wunde:
"Wir sind voll Vertrauen, dass ein Prozess gezeigt hätte, dass die in diesen Fällen durchgeführte religiöse Praxis durch die Verfassung geschützt und weit weniger invasiv als die männliche Beschneidung ist. Unabhängig davon, zu welchen zukünftigen Gerichtsverfahren es noch kommen möge, wir werden so lange kämpfen bis Dr. Attar's Unschuld bewiesen ist."
Sie bezieht sich hier vermutlich auf folgende Aussage des Richters:
"So lobenswert das Verbot einer bestimmten Art des Missbrauchs von Mädchen auch sein mag, so verfolgt dies nicht logischerweise das Ziel, Kinder diskriminierungsfrei zu schützen."
Warum wir hier an einer grundsätzlichen Gabelung stehen, hatte unser Vorsitzender Victor Schiering vor einem Jahr erklärt:
USA: weibliche Genitalverstümmelung vor Gericht - Kinderrechte am Scheideweg
Wir lassen nicht locker. Bis alle Kinder gleich und umfassend geschützt sind.