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In der Debatte in Island, den gesetzlichen Schutz von Mädchen vor jeglicher Form medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen auf alle Kinder unabhängig vom Geschlecht auszuweiten, melden sich jüdische Betroffene zu Wort.
Frau Güler, Staatssekretärin im Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen, äußert sich momentan sehr deutlich zum Thema Kopftuch bei Mädchen, und argumentiert hier u.a. mit dem Selbstbestimmungsrecht des Kindes und mittels drastischem Vokabular:
Ein erschütternder und gleichzeitig aufschlussreicher Einblick in die Argumentationsmuster der Befürwortung von Genitalverstümmelungen, hier an Mädchen und Frauen.
Berlin, 11.12.2017 – Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.
Es steht eine Richtungsentscheidung an, wenn lang erkämpfte Mädchen- und Frauenrechte nicht in Frage gestellt werden sollen.
Auch in Dänemark mehrt sich die öffentliche Kritik an den Massenverstümmelungsprogrammen an afrikanischen Babies und Jungen, u.a. finanziert und propagiert durch UNICEF als angebliche HIV-Prävention. UNICEF Dänemark antwortete darauf mit einem Statement, in dem sie ihr Vorgehen rechtfertigten. Die Kinderschutzorganisation INTACT DENMARK setzt sich in folgender aktuellen Stellungnahme mit den vorgebrachten Thesen auseinander.
Im aktuellen 3. Männergesundheitsbericht, herausgegeben von der Stiftung Männergesundheit und dem Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg, ist ein Beitrag enthalten, der nicht-therapeutische Vorhautamputationen an neugeborenen Jungen als von den Krankenkassen zu übernehmende Leistung propagiert, die Aufklärungsarbeit leidvoll betroffener Männer negiert und unsubstanziierte Kritik an den pädiatrischen Fachverbänden- und gesellschaften in Deutschland übt.
Inzwischen mehren sich Reaktionen darauf aus der Wissenschaft.
Dr. Christoph Kupferschmid nennt in der Zeitschrift "Kinder- und Jugendarzt" die im Artikel enthaltenden Forderungen "falsche Handlungsempfehlungen", die für einen Arzt, "der sich darauf berufen würde ... erhebliche straf- und haftungsrechtliche Probleme" nach sich ziehen könnte. Hierfür entscheidend seien u.a. die Berufung auf eine selektive und unvollständige Nutzung der umfangreichen Literatur zum Thema.
Diese Äußerung durch Dr. Kupferschmid ist in sofern besonders zu beachten, da eine nur selektive und unvollständige Nutzung der Literatur als Grundlage des Patientenaufklärungsgesprächs bei Vorhautamputationen leider ein häufig anzutreffendes Phänomen ist. Unzählige Berichte liegen vor, in denen Männer angeben, sie bzw. ihre Eltern seien von ärztlicher Seite weder auf die sexualsensorische Funktion der Vorhaut, noch auf eine möglicherweise als erschwert empfundene Masturbation oder physische und psychische Spätfolgen hingewiesen worden - was die Patienteneinwilligung heute unwirksam macht.
Insofern begrüßen wir die Äußerung Dr. Kupferschmid als einen wichtigen Hinweis in die Ärzteschaft hinein, welche Konsequenzen hier für sie selbst entstehen können, wenn nicht auf aktuellem medizinischen Wissensstand aufgeklärt wird.
Prof. Dr. Matthias Franz hat in einem ausführlichen Beitrag den Artikel im Männergesundheitsbericht aus psychoanalytischer und psychotraumatologischer Sicht kommentiert:
"Dass ein Autor, der für sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Folgen sexueller Traumata in Anspruch nimmt, die eben dargestellten elementaren Zusammenhänge der ausagierten Opfer-Täter-Identifikation im Zusammenhang mit der Beschneidung noch nicht einmal andeutungsweise thematisiert und deren Folgen nach dem Motto „einmal ist keinmal“ klein redet, ist doch sehr erstaunlich. Wie immer wirft es Fragen auf, wenn Haltung und Forschungsgegenstand in einem Widerspruch zu stehen scheinen."
Widersprüche werden auch in einem lesenswerten Kommentar des Forschers und Autors Prof. Dr. Stephan Schleim (Universität Groningen) herausgearbeitet, zumal eine bemerkenswerte Interpretation der ethischen Grundhaltung des Artikels im Männergesundheitsbericht: "Das Kind erscheint so nicht als Wesen mit Wert an sich, sondern nur als Objekt ärztlichen Handelns."