Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.
Zum vierten Jahrestag der Verabschiedung des "Beschneidungsgesetzes" werben Ärzte- und Kinderrechtsverbände für gleichen Schutz aller Kinder in ihren Rechten auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung.
Im 35-minütigen Hauptfilm kommen sechs Beschneidungsbetroffene im Alter zwischen 22 und 45 Jahren jüdischer und muslimischer Herkunft zu Wort. Und es kommen tatsächlich NUR SIE zu Wort, denn es gibt keine Moderation. Alle berichten offenherzig von ihrem Erleben und ihren Empfindungen. Das ist unserer Meinung nach die große Stärke des Films.
Afrikanische Betroffene kommen zu Wort: Die dunkle Seite von WHO, UNICEF
u.a.
Die taz schreibt über die aktuelle Friedenspreisträgerin des Deutschen Buchhandels: "Wer alles richtig macht, kriegt Keile."
Einem von einer Vorhautamputation im Neugeborenenalter betroffenen in Deutschland lebenden Mann wurden von seiner Krankenkasse die Kosten für den Kauf sogenannter "Restoring"-Geräte erstattet. Diese sind in verschiedener Ausführung in den USA erhältlich und werden in den letzten Jahren laut Informationen der Hersteller auch aus Deutschland verstärkt nachgefragt. Der Erstattung vorausgegangen war das fachärztliche Gutachten eines Urologen, das den durch die Vorhautamputation verursachten Schaden für den Betroffenen bestätigte.